Informationen zum Coronavirus für Firmenkunden

Wir stehen Ihnen zur Seite – auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für Unternehmer und Gewerbetreibende mit sich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die VR-Bank Rhein-Sieg eG möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern.

Überbrückungshilfe

Bund setzt Hilfsprogramm für Unternehmen fort

Viele Unternehmen mussten im Zuge der Corona-Krise den Geschäftsbetrieb einstellen oder stark einschränken. Mit der Corona-Überbrückungshilfe unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige. So sollen während der Pandemie verzeichnete Umsatzrückgänge abgemildert und wirtschaftliche Existenzen gesichert werden.

Zuschüsse

Bundes- und Landesregierung haben die Bereitstellung von Zuschüssen zur Unterstützung der durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossen.

Alle Informationen zu Voraussetzungen, Bedingungen und Verfahren der Antragstellung finden Sie unter dem angegebenen Link.

KFW

Das Förderinstitut der Bundesrepublik Deutschland, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), hat Sonderprogramme mit Kredithilfen aufgelegt.

NRW.Bank

Die NRW.BANK, die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen, hat verschiedene Hilfsmaßnahmen für in Nordrhein-Westfahlen ansässige Unternehmen im Angebot.

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen steht als Selbsthilfeeinrichtung der mittelständischen Wirtschaft mit direkt durch Sie zu beantragenden Krediten sowie aktuell erweiterter Bürgschaften für Finanzierungsgeber zur Verfügung.

Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalens

Mit Steuererleichterungen, insbesondere zinslosen Steuerstundungen und Absenkung von Steuervorauszahlungen, hilft die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalens.

Bundesagentur für Arbeit

Informationen zum Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer und dem Antragsverfahren stellt die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgebern bereit.

Landschaftsverband Rheinland

Bei behördlich angeordneter Quarantäne für Arbeitnehmer und Selbständige sowie durch die zuständige Gesundheitsbehörde verfügten Tätigkeitsverboten können unter Umständen Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (§56ff IfSG) beantragt werden. Zuständig für unsere Region ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR).