Aus Raiffeisenbank Voreifel eG wird VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG

Allgemeines
Wie heißt die neue Bank?

VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG

Hauptstelle: Europaplatz 10-12, 53721 Siegburg

Telefon: 02241 496-0

E-Mail: siegburg@vrbank-brs.de

Internetauftritt: www.vrbank-brs.de

Wie heißen die Vorstände der neuen Bank?
  • Holger Hürten (Vorstandsvorsitzender)
  • Burchard Kraus (Vorstandsvorsitzender)
  • Andre Schmeis
  • Ralf Löbach
  • Mathias Lutz
Wie lautet die Bankleitzahl / BIC der neuen Bank?

Die Bankleitzahl lautet 37069520 und der BIC GENODED1RST

Ändert sich meine Kontonummer und meine IBAN?

Ja, alle Kunden der Raiffeisenbank Voreifel eG erhalten eine neue IBAN. Dies ist erforderlich, da sich durch die Fusion die Bankleitzahl (BLZ) ändert. In einigen Fällen wird sich aufgrund von Überschneidungen auch die Kontonummer Ihres Girokontos und ggfs. weiterer Konten ändern. Dies wird ab dem 14. September 2024 (technische Fusion) wirksam werden. Wir werden Sie rechtzeitig und umfangreich über die Umstellung auf neue Kontonummern informieren und Sie dabei bestmöglich unterstützen.

Wann erfolgt die Eintragung in das Genossenschaftsregister?

Die Eintragung in das Genossenschaftsregister erfolgte am 2. September 2024.

Wann ist die Fusion vollständig abgeschlossen?

Der Fusionsprozess ist voraussichtlich am Wochenende 14. / 15. September 2024 abgeschlossen.

Behalten Verträge nach der Fusion ihre Gültigkeit?

Ja. Depots, Fondsverträge, Sparbücher, Kreditverträge, sonstige Urkunden und weitere Verträge behalten ihre Gültigkeit.

Ansprechpartner und Geschäftsstellen
Behalte ich meine Ansprechpartner der ehemaligen Raiffeisenbank Voreifel eG?

Die Geschäftsstellen mit den Ihnen bekannten Beratern und Ansprechpartnern bleiben für Sie vor Ort!

Kann ich Bankgeschäfte auf allen Geschäftsstellen im Geschäftsgebiet der VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG tätigen?

Ja, Ihre Bankgeschäfte können Sie ab dem 16. September 2024 an allen unseren Standorten tätigen.

Werden Geschäftsstellen aufgrund der Fusion geschlossen?

Nein, aufgrund der Fusion werden keine Geschäftsstellen geschlossen. Wir bleiben flächendeckend in unserem gemeinsamen Geschäftsgebiet vertreten.

Wie lauten die E-Mail-Adressen meiner Ansprechpartner nach der technischen Fusion (14. September 2024)?

Sie erreichen Ihre gewohnten Ansprechpartner zukünftig unter vorname.nachname@vrbank-brs.de.

Wie erreiche ich künftig die VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG?

Ihre VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG erreichen Sie nach Verschmelzung der beiden Häuser über die nachfolgenden Kanäle:

Ändern sich die Öffnungszeiten unserer Geschäftsstellen?

Die Öffnungszeiten unserer Geschäftsstellen werden sich zunächst aufgrund der Fusion nicht ändern.

Konto und Karten
Ändern sich meine Kontodaten?

Ja. Sie erhalten eine neue IBAN und einen neuen BIC. Bitte verwenden Sie ab dem 14. September 2024 nur noch Ihre neue IBAN in Verbindung mit dem neuen BIC GENODED1RST und dem neuen Banknamen VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG. Ab dem 14. September 2024 sind die neue IBAN und der neue BIC auch auf Ihren Kontoauszügen und im Kundenportal / OnlineBanking bei Ihren Kontoinformationen zu sehen.

Ich habe ein Konto bei beiden Banken, welche Auswirkung hat dies?

In diesem Fall wird Ihr Kundenberater Sie ansprechen, um über die Zusammenlegung der Konten zu sprechen. Ihren Wünschen entsprechend erfolgt die Zuordnung zu Ihrer Wunschgeschäftsstelle.

Ist meine girocard (EC-Karte) auch noch nach der Fusion gültig?

Ja. Ihre girocard können Sie vorerst weiterhin wie gewohnt einsetzen. Ende November diesen Jahres erhalten Sie eine neue girocard mit aktueller IBAN und dem neuen Banknamen. Die alte PIN der bisherigen Karte bleibt bestehen. Bitte benutzen Sie nach Erhalt nur noch die neue girocard und vernichten/ entsorgen Sie bitte die alte Karte.

Ist meine Kreditkarte nach der Fusion noch gültig?

Die Kreditkarten behalten weiter ihre Gültigkeit und können wie bisher verwendet werden. Ein Austausch erfolgt mit Ende der individuellen Ablaufzeit.

Zahlungsverkehr
Gibt es Auswirkungen auf meine regelmäßigen Zahlungsvorgänge?

Damit Sie weiterhin reibungslos Zahlungen über Ihr Konto abwickeln können, müssen Ihren Vertragspartnern die neue IBAN (und BIC) mitgeteilt werden. Es ist sichergestellt, dass Zahlungen mit alter IBAN (und BIC) zunächst für eine ausreichende Übergangsfrist automatisch an die neue IBAN der VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG weitergeleitet werden.

Bei unseren Verbundpartnern passiert die Umstellung automatisch:

  • Bausparkasse Schwäbisch Hall
  • Union Investment
  • R+V
  • DZ-Bank
  • DZ-Privatbank
  • VR-Smart Finanz
  • Teambank AG

Bitte informieren Sie alle weiteren Zahlungsverkehrspartner (z.B. Gutschriften Lohn/Gehalt, Mietzahlungen, Vereine etc.) über Ihre neuen Bankverbindungsdaten. Vergessen Sie nicht, Ihre Bankdaten auch bei Internetshops und Online-Bezahldiensten zu ändern, falls Sie dort gespeichert sind (z.B. Amazon, PayPal, eBay, Kundenkarten etc.).

Vordruck Anzeige Änderung der Bankverbindungsdaten (PDF, 311 KB)

Bitte beachten Sie auch:

  • Einzüge werden zukünftig mit der DE84ZZZ00000049964 durchgeführt.
  • Diese Einzüge erfolgen gegebenenfalls mit einer neuen Mandatsreferenz, die Ihnen im Rahmen der ersten Zahlung mitgeteilt wird.
Was geschieht mit meinen Daueraufträgen?

Ihre Daueraufträge werden automatisch und kostenlos für Sie umgestellt.

Ändern sich die Kontomodelle?

Ihr bisheriges Kontomodell ändert sich durch die Fusion nicht. Damit ergeben sich für Sie zum Fusionsstichtag am 14. September 2024 keine Änderungen. Ihr Ansprechpartner steht Ihnen hierzu gerne für Fragen und Informationen zur Verfügung.

Wie werden die SEPA-Lastschriften / Gutschriften geändert?

Bitte informieren Sie als Kunde der Raiffeisenbank Voreifel eG Unternehmen, denen Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Zahlungen mit der alten IBAN werden in einer längeren Übergangsphase automatisch auf die neuen Kontonummern weitergeleitet.

Gibt es Übergangsfristen?

Ja - Zahlungen, die nach der Fusion noch in der Kombination alte IBAN und BIC bei uns eingehen, werden für eine Übergangszeit von ca. 24 Monaten auf Ihr Konto weitergeleitet.

Was ist beim mobilen Bezahlen mit digitalen Karten zu beachten?

Die in der App "Digitale Karten" hinterlegten Kartendaten bleiben weiterhin gültig. Die Nutzung der App ist wie gewohnt möglich. Ihre alte Bankverbindung wird an die neue Bankverbindung weitergeleitet.

Zum Verfalldatum Ihrer jeweiligen Girokarte wird diese dann mit Ihrer neuen Bankverbindung erneuert und in der App angezeigt.

Falls Sie direkt nach der technischen Fusion Ihre neue Bankverbindung in der App „Digitale Karten“ sehen möchten, können Sie diese ganz einfach herstellen, indem Sie die App zunächst von Ihrem Smartphone deinstallieren und im nächsten Schritt wieder neu installieren. Nach Einrichtung der App - hierzu benötigen Sie Ihre Onlinezugangsdaten (VR-Netkey / Alias und PIN) - können Sie Ihre digitale girocard wieder herstellen. Haben Sie auch Ihre Kreditkarte in der Pay App genutzt, müssen Sie diese einmal neu digitalisieren.

Kundenportal / Online-Banking und VR-BankingApp
Was ändert sich im Kundenportal / Online-Banking?

Nach Abschluss der technischen Umstellung am Fusionswochenende 14. / 15. September 2024 können Sie sich wie gewohnt anmelden.

  • Die Adresse unserer Website lautet: www.vrbank-brs.de
  • Bitte melden Sie sich nach dem Fusionswochenende 14. / 15. September 2024 über die oben genannte Website unter dem Link Login in unserem Kundenportal / Online-Banking an.
  • Wir empfehlen Ihnen, den Favoriten in Ihrem Browser entsprechend anzupassen, falls Sie Ihren Zugang zum Kundenportal / Online-Banking dort hinterlegt haben.
  • Ihre Zugangsdaten (VR-NetKey, Alias und PIN) bleiben unverändert gültig.
  • Ihre Daten (Kontoumsätze, Überweisungs- und Lastschriftvorlagen, Kontoauszüge und weitere Dokumente im elektronischen Postfach usw.) wurden übernommen und stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung.
  • Auch Ihre Terminüberweisungen wurden automatisch übernommen und weiterhin zum gewohnten Zeitpunkt ausgeführt.

Wichtiger Hinweis Phishing: Bankfusionen sind häufig Anlass für betrügerische Aktionen. Bitte beachten Sie zu Ihrer Sicherheit, dass es im Rahmen der Fusion keine Kontosperren gibt und wir Sie niemals per Telefon, SMS oder E-Mail auffordern, eine TAN, Freigabecodes, Ihre Zugangsdaten (zum Beispiel VR-NetKey und PIN) oder Freischaltcodes für ein TAN-Verfahren preiszugeben.

Was ändert sich in der Banking-Software?

Bevor Sie Ihre Banking-Software nach der technischen Fusion erstmals wieder nutzen, passen Sie bitte die Bankverbindungsdaten (IBAN und BIC) in Ihrer Software an. Anleitungen zu unserer VR-Networld-Software oder Profi cash finden Sie hier.

Gibt es Änderungen im TAN-Verfahren?

Sie können Ihr bisheriges Verfahren unverändert weiter nutzen. Dies gilt für:

  • Smart-TAN photo
  • TAN-App VR-SecureGo plus

Weitere Informationen zu den TAN-Verfahren finden Sie auf der Website der VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG unter Link.

Was ändert sich bei der Nutzung der VR-BankingApp?

Ihre bisherigen Zugangsdaten (VR-NetKey, Alias und PIN) bleiben unverändert gültig.


Sie werden bei der ersten Anmeldung nach Fusion auf eine Anmeldemaske weitergeleitet, an der Sie sich einmalig mittels VR-NetKey bzw. Alias und PIN authentifizieren müssen. Erst danach ist eine Authentifizierung mittels Fingerabdruck oder Gesichtserkennung wieder möglich, falls diese aktiviert war.

Falls Sie nach der Fusion beim ersten Aufruf der App nicht auf die Anmeldemaskeseite weitergeleitet werden, ist es erforderlich, die App zu deinstallieren und neu einzurichten. Ihre Daten bleiben erhalten. Idealerweise nutzen Sie die App am Fusionswochenende nicht, sondern erst wieder am darauffolgenden Montag (16. September 2024).

Was ändert sich bei der Nutzung von KWITT?

Die Funktion giropay / KWITT steht Ihnen in der VR-BankingApp zur Verfügung.

Wenn Sie die Funktion weiterhin nutzen möchten, müssen Sie diese nach Neueinrichtung der VR-BankingApp ebenfalls neu registrieren.

Was ändert sich bei der Nutzung von giropay?

Ihre bisherigen Zugangsdaten für giropay bleiben weiterhin gültig.

Kredit
Ändert sich etwas für Darlehensnehmer?

Mit der Fusion werden alle bisher von der Raiffeisenbank Voreifel eG gewährten Kredite und Darlehen von der VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG übernommen. Damit ist die VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG Ihr Vertragspartner.

Was geschieht mit meinem Darlehensvertrag?

Falls Sie bei der Raiffeisenbank Voreifel eG Darlehensverträge abgeschlossen haben, werden diese mit rechtswirksamem Vollzug der Eintragung in das Genossenschaftsregister beim Registergericht Siegburg unter Registernummer 102 auf die VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG übertragen. Die Verträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Neuer Gläubiger Ihres Darlehens und somit künftiger Ansprechpartner ist damit die VR-Bank Bonn Rhein-Sieg mit Sitz in Siegburg, vertreten durch die Vorstandsmitglieder Holger Hürten (Vorsitzender), Burchard Kraus (Vorsitzender), Ralf Löbach, Andre Schmeis und Mathias Lutz.

Die neue Firmierung und Anschrift Ihrer Bank lautet:

VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG

Europaplatz 10 – 12

53721 Siegburg

Bitte beachten Sie, dass Zins- und Tilgungsleistungen für Ihr Darlehen künftig auf die IBAN/s bei der VR-Bank Bonn Rhein-Sieg, BIC GENODED1RST zu überweisen sind. Alle maschinellen Einzüge werden am 14. September 2024 automatisch für Sie umgestellt.

Formulare / Aufträge / Verträge
Was passiert mit meinem Freistellungsauftrag?

Ihr Freistellungsauftrag wird wie erteilt übernommen. Sollten Sie in beiden Häusern Freistellungsaufträge erteilt haben, werden diese automatisch zusammengeführt. Wenn Sie eine Änderung Ihres Freistellungsauftrages wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.

Behalten bestehende Verträge weiterhin ihre Gültigkeit?

Ja, Sparbücher, Kreditverträge oder sonstige Urkunden sind weiterhin gültig.

Mitgliedschaft und Geschäftsanteile
Was ändert sich bei den Geschäftsanteilen?

Für Sie ergeben sich keine Änderungen. Ihre Geschäftsanteile werden von der VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG übernommen.

Was kann ich unter VR-MitgliederAkademie und den VR-MitgliederEvents der VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG verstehen?

Exklusiv für unsere Mitglieder bieten wir unterschiedlichste Veranstaltungen (Führungen, Besichtigungen, Tagesfahrten etc.) und Weiterbildungsmaßnahmen (Thema Erben, Thema Generalvollmacht etc.) an. Die Veröffentlichung erfolgt über die digitale VR-Info, die Ihnen dreimal jährlich per E-Mail zugesendet wird. Die Anmeldungen zu Events und Akademieterminen erfolgt digital.

Ich bin bei beiden Banken Mitglied. Was bedeutet dies für mich?

Wenn Sie in beiden Genossenschaften Mitglied sind, werden Ihre beiden Mitgliedschaften zusammengelegt. Die Mitgliedschaft in der Raiffeisenbank Voreifel eG wird auf Ihre Mitgliedschaft in der VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG übertragen.

Wertpapiere und Geldanlagen
Ändern sich Verträge und Urkunden?

Nein - alle geschlossenen Verträge und Vereinbarungen behalten unverändert ihre Gültigkeit. Ein Austausch ist nicht erforderlich. Dies gilt auch für Ihre Freistellungsaufträge. Wir werden diese automatisch zusammenführen.

Ändern sich die Konditionen meiner Geldanlagen?

Nein, alle geschlossenen Verträge werden unverändert übernommen und mit den geltenden Konditionen bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit weitergeführt.

Informationen für Firmenkunden und Vereine
Kann ich vorhandene Schecks und andere Zahlungsvordrucke weiterverwenden?

Grundsätzlich ja - Sie sollten diese aber baldmöglichst gegen neue Exemplare austauschen.

Was geschieht mit Briefbögen und Rechnungsvordrucken?

Vorhandene Vordrucke mit Ihrer alten Bankverbindung können Sie aufbrauchen. Die Weiterleitung eingehender Zahlungen ist gewährleistet, auch wenn diese noch an Ihre bisherige Bankverbindung gerichtet sind. Bitte denken Sie bei Neubestellungen daran, Ihre neuen Daten abzudrucken.

Was ist bei der Einreichung von Lastschriften zu beachten?

Die von Ihren Kunden erteilten Lastschriftmandate bleiben weiterhin gültig. Sofern einer Ihrer Kunden sein Konto bei der VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG unterhält, sollten Sie die neue Bankverbindung Ihrer Kunden hinterlegen. Aber auch bei Lastschrifteinzügen mit den bisherigen Kontodaten ist weiterhin die korrekte Verbuchung gewährleistet.

Ich bin Zahlungspflichtiger bei Firmenlastschriften. Was muss ich beachten?

Für Mitglieder und Kunden der Raiffeisenbank Voreifel eG gilt: Das von Ihnen erteilte Lastschriftmandat bleibt gültig. Die Einlösung von Lastschriften ist auch bei Verwendung der bisherigen Kontodaten gewährleistet. Trotzdem bitten wir Sie, Ihren Geschäftspartnern Ihre neue Bankverbindung mitzuteilen.

Was muss ich als Einreicher von Lastschrifteinzügen beachten?

Für Sie ergeben sich keine Änderungen, insbesondere ergeben sich keine Änderungen an dem SEPA-Lastschriftmandat.

Was muss ich als Zahlungspflichtiger von Lastschrifteinzügen beachten?

Sie sollten Ihre Vertragspartner möglichst bald über Ihre neue Bankverbindung informieren. In der Übergangszeit werden sämtliche Zahlungen, bei denen Ihre alte Bankverbindung hinterlegt ist, auf Ihre neue Bankverbindung umgestellt.

Was ist bei der Nutzung von EBICS zu beachten?

Ihre Kunden-ID und Ihre User-ID bleiben unverändert. Ab sofort muss mit der neuen Bankverbindung gesendet werden. Bitte beachten Sie die Hinweise im Schreiben, das Sie als EBICS-Kunde separat von uns erhalten werden.

Ich habe ein Kartenterminal. Was muss ich beachten?

Wir leiten Umsätze aus Kartenzahlungen Ihrer Kunden automatisch an Ihre neue Kontonummer weiter. Die von der Raiffeisenbank Voreifel eG gelieferten Kartenterminals werden automatisch umgestellt.

Werden Zahlungsverkehrsprogramme automatisch umgestellt?

Für Nutzer unserer Zahlungsverkehrsprogramme Profi cash und VR-NetWorld stellen wir einen Fusionsassistenten in der Software zur Verfügung. Beim Start der Anwendung erscheint der Fusionsassistent zur Umstellung der IBAN. Eine Anleitungen zu unserer VR-Networld-Software oder Profi cash finden Sie hier. Weitere Programme werden aufgrund der Vielzahl der am Markt erhältlichen Anbieter nicht automatisiert umgestellt. Bitte ändern Sie in den Einstellungen des Programmes die IBAN eigenständig. Weitere Unterstützung erhalten Sie bei den Herstellern der alternativen Softwareprogrammen.

Wichtiger Hinweis zur VR-NetWorld-Software: Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Version 8.06 (oder höher) der VR-NetWorld-Software im Einsatz haben. Falls nicht führen Sie erforderliche Updates bitte vor dem Fusionswochenende aus.

Was muss ich bei der Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, der für mich regelmäßige Zahlungsaufträge ausführt oder Kontoinformationen abruft, beachten?

Bitte beachten Sie bei einer Zusammenarbeit mit einem Steuerberater mit Anbindung an Service-Rechenzentren (z. B. DATEV, EFIS, LANdata, KIV, EBsec), dass Sie ihm die geänderten Zahlungsdaten möglichst zeitnah zur Verfügung stellen. Ab dem 14. September 2024 können nur noch Aufträge eingereicht und Kontoinformationen abgerufen werden, wenn die IBAN im Service-Rechenzentrums-Programm umgestellt wurde.  

Wichtiger Hinweis Phishing

Bankfusionen sind häufig Anlass für betrügerische Aktionen. Bitte beachten Sie zu Ihrer Sicherheit, dass es im Rahmen der Fusion keine Kontosperren gibt und wir Sie niemals per Telefon, SMS oder E-Mail auffordern, eine TAN, Freigabecodes, Ihre Zugangsdaten (zum Beispiel VR-NetKey und PIN) oder Freischaltcodes für ein TAN-Verfahren preiszugeben.