Ab 2023 wird der Sparerpauschbetrag für Einkünfte aus Zinsen oder Dividenden erhöht. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Wir erklären, worauf Sie achten müssen und welche Vorteile Sie nun nützen können.
Sparerpauschbetrag wird ab 2023 erhöht
Ab 1. Januar 2023 wird der Sparerpauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen erhöht, und zwar
von | auf | |
für Einzelpersonen von | 801,- EUR | 1.000,- EUR |
bei Zusammenveranlagten | 1.602,- EUR | 2.000,- EUR |
Wir passen zum 01.01.2023 die Freistellungsaufträge, die bei uns eingereicht wurden, automatisch an.
Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 801,- bzw. von 1.602,- Euro erteilt?
- Dann erhöht sich dieser Betrag zum 01.01.2023 automatisch auf 1.000,- Euro bzw. 2.000,- Euro. Es besteht für Sie kein Handlungsbedarf.
Ihr Freistellungsauftrag bei uns ist aktuell niedriger als die mögliche Obergrenze?
- Dann erhöhen wir diesen zum 01.01.2023 prozentual um 24,844 %. Beispiel: Ihr bei uns gestellter Betrag ist 200,- Euro > neu ab 01.01.2023 249,67,- Euro.
Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag ab 01.01.2023 anders aufteilen?
Ändern Sie hier Ihren Freistellungsauftrag direkt online.