Ihre Zustimmung ist notwendig!

Vorsicht Phishing!

Leider sind wieder vermehrt Phishing-Mails insbesondere im Zusammenhang mit dem Zustimmungsprozess im Umlauf.

Phishing-Mails werden versendet, um auf betrügerische Weise an personenbezogene Daten von Kunden zu gelangen. Die gefälschten E-Mails haben im Betreff einen Vorwand, mit dem sie den Kunden dazu bewegen, die Mail auf jeden Fall zu öffnen.

In den E-Mails werden die Empfänger zum Beispiel dazu aufgefordert, Ihre Kontodaten zu prüfen oder zu bestätigen. In vielen Fällen enthalten die E-Mails Links, die für die Eingabe oder Kontrolle der Kontodaten angeklickt werden sollen.

Diese Links führen dann zum Beispiel auf gefälschte Internetseiten. Dort wird dann ein Angriffsversuch gestartet, um den Rechner des Mail-Empfängers mit Viren und Trojanern zu infizieren. Oder die Infektion des Rechners erfolgt über Dateien, die der Phishing-E-Mail angehängt sind.

 

Lesen Sie unsere aktuellen Phishing-Warnungen und informieren Sie sich über typische Betrugsmaschen bzw. Phishing-Tricks.

Wenden Sie sich unverzüglich an Ihre VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG, sobald Sie einen Betrug durch Phishing vermuten.

Sperren Sie außerdem Ihren Zugang zum Kundenportal bzw. Ihre Kreditkarte.

Häufige Fragen zur Zustimmung

Warum muss ich der VR-Bank Bonn Rhein-Sieg meine Zustimmung geben?

Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 benötigen wir Ihre aktive Zustimmung zu unseren AGB & Sonderbedingungen sowie unserem Preis- & Leistungsverzeichnis, um unsere Geschäftsbeziehung weiter aufrecht erhalten zu können.

Worum geht es in dem BGH-Urteil?

In der Vergangenheit haben wir Sie als unseren Kundinnen und Kunden über anstehende Änderungen informiert und Ihnen 2 Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen von Dauerentgelten nach Ablauf dieser 2 Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion bei Dauerentgelten wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt. Banken brauchen daher zukünftig von ihren KundInnen eine aktive Zustimmung für Änderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung.

Wie kann ich zustimmen?

So stimmen Sie mit wenigen Klicks zu:

  1. Geben Sie oben auf dieser Seite Ihren Code und ggfs. Ihr Geburtsdatum ein und folgen Sie den weiteren Schritten.
  2. Laden Sie sich die geänderten Vertragsbedingungen herunter und stimmen Sie diesen zu.

Falls Sie bei der Durchführung Hilfe benötigen, können Sie gerne bei uns anrufen, unter der Telefonnummer 02241/4960. Alternativ helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen vor Ort in unseren Filialen gerne weiter.

Wenn ich jetzt zustimme, ab wann gelten die neuen Preise?

Die neuen Entgelte gelten in der Regel zwei Monaten nach Ihrer Zustimmung.

Kann ich die Zustimmung für ein Gemeinschaftskonto alleine erteilen?

Ja, wenn Sie Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind, reicht uns für dieses Konto die Zustimmung eines Kontoinhabers. Hierzu erhalten Sie per Post Ihren Code, mit der Sie ganz bequem online einwilligen können.

Wie erteile ich die Zustimmung für das Konto meines minderjährigen Kindes?

Die Zustimmung für Ihr minderjähriges Kind erteilen Sie auf dem gleichen Wege. Als Erziehungsberechtigte/r haben Sie hierfür ebenfalls Post von uns mit einem individuellen Code für Ihr Kind erhalten.

Kann auch ein Bevollmächtigter eines Kontos die Zustimmung erteilen?

Nein, das ist leider nicht möglich. Aus rechtlichen Gründen muss immer der Kontoinhaber (oder sein gesetzlicher Vertreter) selbst zustimmen. Sollte aus gesundheitlichen Gründen im Einzelfall keine Zustimmung durch den Kontoinhaber möglich sein, sprechen Sie bitte Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater an.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine aktualisierte Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen. Ohne diese Zustimmung kann die Bankverbindung nicht aufrechterhalten werden.

Wann und wie geben Sie mir zukünftig über Änderungen Bescheid?

Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Dauerentgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.

Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.

Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.