Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Daher sind nach diesen Änderungsmechanismen vorgenommene Text- und Preisänderungen ebenfalls unwirksam. Kurz formuliert: Wenn wir Änderungen bezüglich der Vertragsbedingungen vornehmen, reicht es nicht aus, Sie einfach nur über deren Gültigkeit zu informieren und Ihnen eine Widerspruchsmöglichkeit zu geben. Die geänderten Vertragsbedingungen sind ohne Ihre aktive Zustimmung nicht wirksam.
Aufgrund von Anpassungen bei unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist es jetzt wichtig, Klarheit über die neuen Vertragsbedingungen zu erhalten. Da wir Ihre aktive Zustimmung benötigen ist es notwendig – für Sie als Kundin oder Kunde und für uns als Bank – die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung bis zum 15. Juli 2023 neu zu vereinbaren!
Wir benötigen Ihre aktive Zustimmung
Jetzt schnell und einfach online zustimmen!
Was Sie tun müssen
Für unsere weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit müssen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen aktiv zustimmen. Sofern Sie bei uns ein Girokonto führen, ist auch Ihre Zustimmung zu unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) notwendig.
Wir haben Sie per Post oder per Mitteilung in Ihr OnlineBanking-Postfach entsprechend informiert. Die Nachricht im OnlineBanking enthält einen Link zur Zustimmung, dem Sie einfach folgen können. Ein persönlicher Code ist bereits vorbelegt, Sie müssen ggf. lediglich Ihr Geburtsdatum angeben und dann Ihre Rückmeldungen geben.
Sind Sie per Brief von uns angeschrieben worden, finden Sie in diesem Ihren persönlichen Code und den Link zur Zustimmung. Alternativ können Sie über den nachfolgenden Button auf die Zustimmungsseite gelangen und dort Ihren persönlichen Code, ggf. Ihr Geburtsdatum und Ihre Rückmeldungen zur Zustimmung eingeben.
Wenn Sie noch mehr Informationen brauchen, sprechen Sie einfach Ihre persönliche Beraterin oder Ihren persönlichen Berater an.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre aktive Zustimmung und freuen uns, wenn Sie weiterhin bei Finanzangelegenheiten auf Ihre VR-Bank Bonn Rhein-Sieg setzen.