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Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat, Direktoren und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschichte unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG.

Vorstand


Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Aufsichtsratsvorsitzender
  • Prof. Dr. Martin Jonas

    Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Stellvertretende Vorsitzende
  • Franceschini, StefanUnternehmer
    Halstrick, ThomasGeschäftsführer
    Welsch, BarbaraSteuerberaterin
Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Biallas, Thomas

    Bankkaufmann

    Hetgens, Andrea

    Bankkauffrau

    Rüdell, Dr. Monique

    Unternehmerin

    Buchmüller, Sandra

    Bankkauffrau

    Jung, Holger

    Bürgermeister a. D.

    Schmitt, Werner

    Dipl.-Ing. Maschinenbau

    Capellmann, Peter Josef

    Landwirt, selbständig

    Kolb, Hermann Josef

    Geschäftsführer

    Schmitz, Michael

    Bankkaufmann

    Franken, Christoph

    Geschäftsführer

    Linden, Vera

    Bankkauffrau

    Schmitz, Stefan

    Steuerberater

    Frommel, Marc

    Bankkaufmann

    Muschinski, Dennis

    Bankkaufmann

    Schyns, Heiner

    Geschäftsführer

    Funke, Jürgen

    Rechtsanwalt

    Nelles, Sandra

    Geschäftsführerin

    Thimm, Volker

    Dipl. Kaufmann, Steuerberater

    Gatzweiler, Martina

    Bankkauffrau

    Rath, Claudia

    Bankkauffrau

    Vogt, Andrea

    Geschäftsführerin

    Gobbers, Nadine

    Verwaltungsleiterin

    Ritz, Horst Rafael
    Zimmerermeister

    Wendt, Patrick

    Bankkaufmann

    Hansen, Björn

    Geschäftsführer

     

     

Direktoren

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
  • Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Für je 200 Mitglieder ist gemäß unserer Satzung ein Vertreter zu wählen. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung
  • Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung der VR Bank Bonn Rhein Sieg eG
  • Nachdem vom 4. November 2024 bis zum 13. November 2024 die Wahl unserer Vertreterversammlung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist , geben wir hiermit bekannt, dass die Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter gemäß § 10 der Wahlordnung ab heute für die Dauer von zwei Wochen in den Räumen unserer Geschäftsstellen während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht für unsere Mitglieder ausliegt und jedes Mitglied eine Abschrift der Liste der Vertreter und Ersatzvertreter verlangen kann.

Stand: 06.12.2024