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Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat, Direktoren und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschichte unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG.

Vorstand


Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Aufsichtsratsvorsitzender
  • Prof. Dr. Martin Jonas

    Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Stellvertretende Vorsitzende
  • Franceschini, StefanUnternehmer
    Halstrick, ThomasGeschäftsführer
    Hohn, Hans-PeterDipl.-Verwaltungswirt
    Welsch, BarbaraSteuerberaterin
Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Biallas, Thomas
    Bankkaufmann
    Henning, Alexandra
    Bankkauffrau
    Schmitt, Werner
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Buchmüller, Sandra
    Bankkauffrau
    Jung, Holger
    Bürgermeister
    Schmitz, Michael
    Bankkaufmann
    Capellmann, Peter Josef
    Landwirt, selbständig
    Kolb, Hermann Josef
    Geschäftsführer
    Schmitz, Stefan
    Steuerberater
    Franken, Christoph
    Geschäftsführer
    Muschinski, Dennis
    Bankkaufmann
    Schyns, Heiner
    Geschäftsführer
    Frommel, Marc
    Bankkaufmann
    Nelles, Sandra
    Geschäftsführerin
    Thimm, Volker
    Dipl. Kaufmann, Steuerberater
    Funke, Jürgen
    Rechtsanwalt
    Rath, Claudia
    Bankkauffrau
    Vogt, Andrea
    Geschäftsführerin
    Gatzweiler, Martina
    Bankkauffrau
    Ritz, Horst Rafael
    Zimmerermeister
    Vogt, Markus
    Bankkaufmann
    Gobbers, Nadine
    Verwaltungsleiterin
    Rüdell, Dr. Monique
    Unternehmerin
    Wendt, Patrick
    Bankkaufmann
    Hansen, Björn
    Geschäftsführer
      

Direktoren

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
  • Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Für je 200 Mitglieder ist gemäß unserer Satzung ein Vertreter zu wählen. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung
  • Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung der VR Bank Bonn Rhein Sieg eG
  • Nachdem vom 4. November 2024 bis zum 13. November 2024 die Wahl unserer Vertreterversammlung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist , geben wir hiermit bekannt, dass die Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter gemäß § 10 der Wahlordnung ab heute für die Dauer von zwei Wochen in den Räumen unserer Geschäftsstellen während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht für unsere Mitglieder ausliegt und jedes Mitglied eine Abschrift der Liste der Vertreter und Ersatzvertreter verlangen kann.

Stand: 06.12.2024