Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschichte unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat, Direktoren und Vertreterversammlung
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Vorstandsvorsitzender
Holger Hürten
Vorstandsvorsitzender
Burchard Kraus
Vorstand
Ralf Löbach
Vorstand
Mathias Lutz
Vorstand
Andre Schmeis
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Aufsichtsratsvorsitzender
Prof. Dr. Martin Jonas
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Stellvertretende Vorsitzende
Halstrick, Thomas
Geschäftsführer
Franceschini, Stefan
Unternehmer
Hohn, Hans-Peter
Dipl.-Verwaltungswirt
Welsch, Barbara
Steuerberaterin
Mitglieder des Aufsichtsrates
Biallas, Thomas
Bankkaufmann
Buchmüller, Sandra
Bankkauffrau
Capellmann, Peter Josef
Landwirt, selbständig
Franken, Christoph
Geschäftsführer
Frommel, Marc
Bankkaufmann
Funke, Jürgen
Rechtsanwalt
Gatzweiler, Martina
Bankkauffrau
Gobbers, Nadine
Verwaltungsleiterin
Hansen, Björn
Geschäftsführer
Henning, Alexandra
Bankkauffrau
Jung, Holger
Bürgermeister
Kolb, Hermann Josef
Geschäftsführer
Muschinski, Dennis
Bankkaufmann
Nelles, Sandra
Geschäftsführerin
Rath, Claudia
Bankkauffrau
Ritz, Horst Rafael
Zimmerermeister
Rüdell, Dr. Monique
Unternehmerin
Schmitt, Werner
Dipl.-Ing. Maschinenbau
Schmitz, Michael
Bankkaufmann
Schmitz, Stefan
Steuerberater
Schyns, Heiner
Geschäftsführer
Thimm, Volker
Dipl. Kaufmann, Steuerberater
Vogt, Andrea
Geschäftsführerin
Vogt, Markus
Bankkaufmann
Wendt, Patrick
Bankkaufmann
Direktvertrieb, Prokurist
Steffen Junk
Vorstandsstab, Prokurist
Stefan Schmitt
Obere Sieg, Prokurist
Joachim Kronimus
Geschäftsstellen, Prokurist
Christian Seigerschmidt
Produktionsbank, Prokurist
Matthias Wolber
Firmen-/Gewerbekunden, Prokurist
Klaus Mäurer
Private Banking, Prokurist
Marc Weinrebe
Unternehmensorganisation, Prokurist
Martin Odenthal
Private Banking, Prokurist
Daniel Hövel
Finanzen & Controlling,
Prokurist
David Honsberg
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Für je 200 Mitglieder ist gemäß unserer Satzung ein Vertreter zu wählen. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
Wahl der Vertreterversammlung
Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung der VR Bank Bonn Rhein Sieg eG
Nachdem vom 4. November 2024 bis zum 13. November 2024 die Wahl unserer Vertreterversammlung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist , geben wir hiermit bekannt, dass die Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter gemäß § 10 der Wahlordnung ab heute für die Dauer von zwei Wochen in den Räumen unserer Geschäftsstellen während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht für unsere Mitglieder ausliegt und jedes Mitglied eine Abschrift der Liste der Vertreter und Ersatzvertreter verlangen kann.
Stand: 06.12.2024